Selbsthilfekräfte für den Brandschutz sowie Brandschutzhelfer unterstützen den Unternehmer im Bereich des betrieblichen Brandschutzes. Durch ihre verantwortungsvolle Tätigkeit zählen sie in ihrem Unternehmen zu den „Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben“ (siehe Brandschutzordnung). Ihr Aufgabengebiet umfasst u.a. das Überwachen der Brandverhütungsvorschriften (im kollegialen Stil!), die Mitwirkung bei der Hausalarmierung, das Melden von Bränden und das Bekämpfen von Entstehungsbränden.

Gesetzliche Grundlagen oder Pflichten zur Bestellung von Selbsthilfekräften findet man in folgenden Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien:

  • Verkaufsstättenverordnung (§ 24 (2) VkVO)
  • Krankenhausbauverordnung (§ 36 (4) KhBauVO)
  • Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG)
  • BG-Vorschrift A1 (§ 22 BGV A1)

Erfahrungsgemäß sollten in Verwaltungsbetrieben 3 bis 6 % der Mitarbeiter und in Fertigungsbetrieben 6 bis 10 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet werden.

Gegenüber den weiteren Mitarbeitern im Unternehmen („Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben“) müssen sie selbstverständlich eine höherwertige Ausbildung erhalten, um ihre Aufgaben professionell und sachgerecht erfüllen zu können. Unsere Ausbildungsinhalte orientieren sich an den Ausführungen der Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA Europe). Hieraus resultieren folgende grundsätzliche Inhalte.

Ausbildungsinhalte

  • Bedeutung des Brandschutzes
  • Chemie und Physik der Verbrennung
  • Organisatorischer Brandschutz (Inhalte der Brandschutzordnung, Alarmplan, etc.)
  • Besondere Risiken im Betrieb
  • Aufgaben der Selbsthilfekräfte
  • Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Löschdecke
  • Praktisches Löschtraining

Darüber hinaus sind wir in der Lage für bestimmte Berufsgruppen ergänzende und auf ihr Gebäude zugeschnittene Ausbildungsinhalte anbieten zu können. Bitte wählen Sie Ihr entsprechendes Seminarangebot aus:

Selbsthilfekräfte für Altenheime und Krankenhäuser

  • Obliegende Fürsorgepflicht gegenüber Bewohner und Patienten im Brandfall
  • Evakuierung eines Gebäudeabschnittes (technische und praktische Umsetzungsmöglich­keiten)
  • Umgang mit demenzerkrankten Personen im Brandfall

Selbsthilfekräfte für Hotels / Beherbergungsstätten

  • Hausalarmierung
  • Evakuierung des Gebäudes
  • Umgang mit Gästen im Brandfall

Selbsthilfekräfte für Versammlungsstätten

  • Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
  • Verwendung von Feuer und pyrotechnischen Gegenständen
  • Besucherplätze und Rettungswege nach dem Bestuhlungsplan
  • Fürsorgepflicht gegenüber Menschen mit Behinderung
  • Umgang mit Besuchern im Brandfall

Selbsthilfekräfte für Verwaltungsgebäude

  • Rettungswege gemäß Flucht- und Rettungsplan
  • Sinn eines Sammelplatzes
  • Etagen- / Räumungsbeauftragte



Selbsthilfekräfte für die Industrie

  • Brandgefahr durch Chemikalien
  • Gefahren durch Druckgasflaschen im Brandfall (Acetylen, Propan, Butan, Sauerstoff, etc.)
  • Explosionsbereiche
  • Kennzeichen und Verbotsschilder



Selbsthilfekräfte für Verkaufsstätten / Geschäftshäuser

  • Rettungswege in Verkaufsstätten
  • Evakuierung des Gebäudes
  • Umgang mit Kunden im Brandfall



Selbsthilfekräfte für mittlere Betriebe und Unternehmen

  • Brandgefahr durch Chemikalien
  • Gefahren durch Druckgasflaschen im Brandfall (Acetylen, Propan, Butan, Sauerstoff, etc.)
  • Kennzeichen und Verbotsschilder



Unser aktuelles Angebot

  • Seminar bei Ihnen vor Ort
  • Teilnehmerzahl bis ca. 20 Personen
  • Schulungsdauer ca. 6 Stunden

Kontakt aufnehmen

Gerne sprechen wir persönlich mit Ihnen ihren individuellen Bedarf für Ihr Unternehmen ab.

Mit ABC Arbeitssicherheit auf Nummer sicher gehen